Wie Gefangene mit uralten Konsolen resozialisiert werden sollen
"Gameboy, PS 1, Gamecube, Wii-mini, Lexibook TV-Spielekonsole", antwortet das niedersäschische Justizministerium auf die Frage, ob, und wenn ja, welche Spielekonsolen in den Justizvollzugsanstalten (JVA) des Landes erlaubt sind. Spiele bis zur Freigabe bis 16 Jahre sind dabei problemlos orderbar, indizierte Games und Ego-Shooter sind ausgeschlossen. So weit, so gut. Aber was soll eine Lexibook-TV-Konsole sein?
Beim Sichten der Antworten aus mehreren Bundesländern, die Superlevel erhalten hat, ergibt sich ein düsteres Bild über den Stand des Gaming für Gefangene. Die herausgegebenen Spielekonsolen sind in erster Linie ebenso wie die Spiele veraltet. Zudem sind diese für die Gefangenen in aller Regel teuer.
Immer wieder betonen die Justizministerien, dass Gaming als Freizeitbeschäftigung und nicht etwa Therapie dienen soll. Diese Möglichkeiten sind allerdings relativ neu. Früher waren Gefängnisse Zuchthäuser und Arbeitslager, davon haben sich die Anstalten mittlerweile wegentwickelt. Die Historikerin Annelie Ramsbrock beschreibt in ihrem Buch Geschlossene Gesellschaft beispielsweise, dass seit 1945 statt der Bestrafung eher die Resozialsierung von Straftäter*innen im Fokus steht.
Allgemeine Lebensverhältnisse aus den 90er-Jahren
In Nordrhein-Westfalen bedürfen Spiele "grundsätzlich der Genehmigung im Einzelfall". Dort sitzen aktuell um die 14.000 Gefangene in 36 JVAen. Sollten "Playstation 1 und 2 sowie [vergleichbare] Spielkonsolen anderer Hersteller" – so ein Sprecher – genehmigt werden, müssen sie vorher verplombt und versiegelt werden, um den Sicherheitsstandards der JVAen zu entsprechen.